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Säumniszuschläge und Verjährung

Von Hakim Razouane, Präsident des Syndicat Taless · Aktualisiert am 28. Oktober 2026

In Kürze: Zahlen Sie einen Beitrag nicht bis zum Fälligkeitstag, wird für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen, auf 50 € abgerundeten Betrags fällig (§ 24 SGB IV). Beitragsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit, bei Vorsatz in dreißig Jahren (§ 25 SGB IV).

Säumniszuschläge

Verjährung

SituationFrist
Beitragsansprüche4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig wurden
Vorsätzlich vorenthaltene Beiträge30 Jahre
Krankenversicherung: vorläufige BeiträgeVerjährung gehemmt, bis der Einkommensteuerbescheid vorgelegt ist (§ 240 Abs. 4a SGB V)

Quellen: § 24 SGB IV · § 25 SGB IV · § 240 SGB V.

Häufige Fragen

Wie hoch sind Säumniszuschläge bei der Krankenkasse?

1 % des rückständigen, auf 50 € abgerundeten Betrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis (§ 24 SGB IV).

Wann verjähren Sozialversicherungsbeiträge?

In vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind; bei Vorsatz in dreißig Jahren (§ 25 SGB IV).

Passt Ihr Beitragsbescheid nicht zu Ihrem Einkommen?

Senden Sie uns Ihren letzten Beitragsbescheid der Krankenkasse oder der Rentenversicherung und Ihren Einkommensteuerbescheid: Wir prüfen Bemessungsgrundlage, Beitragssätze und Nachforderung.

Kostenlose Prüfung anfragen

Allgemeine Information, Stand 28. Oktober 2026, gestützt auf die auf dieser Seite genannten Gesetze und amtlichen Quellen. Sie ersetzt weder die Prüfung Ihres Falls noch eine Rechtsberatung in Deutschland. Maßgebend sind allein die Bescheide Ihrer Krankenkasse und Ihres Rentenversicherungsträgers.