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Säumniszuschläge und Verjährung
Säumniszuschläge
- 1 % pro angefangenem Monat, also bis zu 12 % im Jahr.
- Bei einem Rückstand unter 150 € wird kein Zuschlag erhoben, wenn er gesondert angefordert werden müsste.
- Wird eine Beitragsforderung rückwirkend festgestellt, entfällt der Zuschlag, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatten (§ 24 Abs. 2 SGB IV).
- Prüfen Sie jeden Zuschlag: Zeitraum, Betrag, Abrundung.
Verjährung
| Situation | Frist |
|---|---|
| Beitragsansprüche | 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig wurden |
| Vorsätzlich vorenthaltene Beiträge | 30 Jahre |
| Krankenversicherung: vorläufige Beiträge | Verjährung gehemmt, bis der Einkommensteuerbescheid vorgelegt ist (§ 240 Abs. 4a SGB V) |
Quellen: § 24 SGB IV · § 25 SGB IV · § 240 SGB V.
Häufige Fragen
Wie hoch sind Säumniszuschläge bei der Krankenkasse?
1 % des rückständigen, auf 50 € abgerundeten Betrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis (§ 24 SGB IV).
Wann verjähren Sozialversicherungsbeiträge?
In vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind; bei Vorsatz in dreißig Jahren (§ 25 SGB IV).
Passt Ihr Beitragsbescheid nicht zu Ihrem Einkommen?
Senden Sie uns Ihren letzten Beitragsbescheid der Krankenkasse oder der Rentenversicherung und Ihren Einkommensteuerbescheid: Wir prüfen Bemessungsgrundlage, Beitragssätze und Nachforderung.
Kostenlose Prüfung anfragenAllgemeine Information, Stand 28. Oktober 2026, gestützt auf die auf dieser Seite genannten Gesetze und amtlichen Quellen. Sie ersetzt weder die Prüfung Ihres Falls noch eine Rechtsberatung in Deutschland. Maßgebend sind allein die Bescheide Ihrer Krankenkasse und Ihres Rentenversicherungsträgers.