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Rentenversicherung für Selbstständige 2026
Wer pflichtversichert ist
- Lehrer und Erzieher ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer;
- Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer;
- Hebammen und Entbindungspfleger;
- Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse);
- Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind;
- Selbstständige ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind;
- sowie Seelotsen, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und Küstenfischer.
Alle anderen Selbstständigen sind nicht pflichtversichert, können aber freiwillige Beiträge zahlen (2026: 112,16 € bis 1.571,70 € im Monat).
Die Beiträge 2026
| Variante | Bemessung | Beitrag pro Monat |
|---|---|---|
| Regelbeitrag | Bezugsgröße 3.955 € | 735,63 € |
| Existenzgründer (erste drei Kalenderjahre) | 50 % der Bezugsgröße | 367,82 € |
| Einkommensgerecht: Minimum | 12-fache Geringfügigkeitsgrenze (603 € im Monat) | 112,16 € |
| Einkommensgerecht: Maximum | Beitragsbemessungsgrenze 8.450 € | 1.571,70 € |
Das gleiche Problem: der alte Steuerbescheid
Beim einkommensgerechten Beitrag gilt das Arbeitseinkommen aus dem letzten Einkommensteuerbescheid, angepasst an die Lohnentwicklung, bis ein neuer vorliegt. Den neuen Bescheid müssen Sie innerhalb von zwei Kalendermonaten nach Ausfertigung einreichen. Liegt Ihr laufendes Einkommen voraussichtlich mindestens 30 % darunter, können Sie beantragen, dass das laufende Einkommen zugrunde gelegt wird (§ 165 Abs. 1a SGB VI).
Quellen: § 2 SGB VI · § 165 SGB VI · Deutsche Rentenversicherung: Änderungen 2026.
Hinweis: Eine Altersvorsorgepflicht für alle neuen Selbstständigen wird politisch diskutiert, ist aber Stand 28. Oktober 2026 nicht beschlossen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Regelbeitrag zur Rentenversicherung für Selbstständige 2026?
735,63 € im Monat (18,6 % der Bezugsgröße von 3.955 €); Existenzgründer zahlen in den ersten drei Kalenderjahren den halben Regelbeitrag von 367,82 €.
Muss ich als Selbstständiger in die Rentenversicherung?
Nur in den Berufen und Fällen des § 2 SGB VI, zum Beispiel als Handwerker in der Handwerksrolle, Lehrer, Pflegeperson, Hebamme oder bei Tätigkeit für im Wesentlichen nur einen Auftraggeber.
Passt Ihr Beitragsbescheid nicht zu Ihrem Einkommen?
Senden Sie uns Ihren letzten Beitragsbescheid der Krankenkasse oder der Rentenversicherung und Ihren Einkommensteuerbescheid: Wir prüfen Bemessungsgrundlage, Beitragssätze und Nachforderung.
Kostenlose Prüfung anfragenAllgemeine Information, Stand 28. Oktober 2026, gestützt auf die auf dieser Seite genannten Gesetze und amtlichen Quellen. Sie ersetzt weder die Prüfung Ihres Falls noch eine Rechtsberatung in Deutschland. Maßgebend sind allein die Bescheide Ihrer Krankenkasse und Ihres Rentenversicherungsträgers.