+33 6 62 43 85 17 · contact@taless.frEuropäische Gewerkschaft der Unternehmer seit 2016
🌐 DE ▾
Syndicat Taless

Startseite › Sozialbeiträge › Rentenversicherung

Rentenversicherung für Selbstständige 2026

Von Hakim Razouane, Präsident des Syndicat Taless · Aktualisiert am 28. Oktober 2026

In Kürze: Selbstständige sind in Deutschland nur in bestimmten Berufen rentenversicherungspflichtig (§ 2 SGB VI). Sie zahlen 18,6 % entweder auf die Bezugsgröße, den Regelbeitrag von 735,63 € im Monat, oder einkommensgerecht auf ihr Arbeitseinkommen laut letztem Steuerbescheid: mindestens 112,16 €, höchstens 1.571,70 €. In den ersten drei Kalenderjahren nach Gründung gilt die halbe Bezugsgröße: 367,82 €.

Wer pflichtversichert ist

Alle anderen Selbstständigen sind nicht pflichtversichert, können aber freiwillige Beiträge zahlen (2026: 112,16 € bis 1.571,70 € im Monat).

Die Beiträge 2026

VarianteBemessungBeitrag pro Monat
RegelbeitragBezugsgröße 3.955 €735,63 €
Existenzgründer (erste drei Kalenderjahre)50 % der Bezugsgröße367,82 €
Einkommensgerecht: Minimum12-fache Geringfügigkeitsgrenze (603 € im Monat)112,16 €
Einkommensgerecht: MaximumBeitragsbemessungsgrenze 8.450 €1.571,70 €

Das gleiche Problem: der alte Steuerbescheid

Beim einkommensgerechten Beitrag gilt das Arbeitseinkommen aus dem letzten Einkommensteuerbescheid, angepasst an die Lohnentwicklung, bis ein neuer vorliegt. Den neuen Bescheid müssen Sie innerhalb von zwei Kalendermonaten nach Ausfertigung einreichen. Liegt Ihr laufendes Einkommen voraussichtlich mindestens 30 % darunter, können Sie beantragen, dass das laufende Einkommen zugrunde gelegt wird (§ 165 Abs. 1a SGB VI).

Quellen: § 2 SGB VI · § 165 SGB VI · Deutsche Rentenversicherung: Änderungen 2026.

Hinweis: Eine Altersvorsorgepflicht für alle neuen Selbstständigen wird politisch diskutiert, ist aber Stand 28. Oktober 2026 nicht beschlossen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Regelbeitrag zur Rentenversicherung für Selbstständige 2026?

735,63 € im Monat (18,6 % der Bezugsgröße von 3.955 €); Existenzgründer zahlen in den ersten drei Kalenderjahren den halben Regelbeitrag von 367,82 €.

Muss ich als Selbstständiger in die Rentenversicherung?

Nur in den Berufen und Fällen des § 2 SGB VI, zum Beispiel als Handwerker in der Handwerksrolle, Lehrer, Pflegeperson, Hebamme oder bei Tätigkeit für im Wesentlichen nur einen Auftraggeber.

Passt Ihr Beitragsbescheid nicht zu Ihrem Einkommen?

Senden Sie uns Ihren letzten Beitragsbescheid der Krankenkasse oder der Rentenversicherung und Ihren Einkommensteuerbescheid: Wir prüfen Bemessungsgrundlage, Beitragssätze und Nachforderung.

Kostenlose Prüfung anfragen

Allgemeine Information, Stand 28. Oktober 2026, gestützt auf die auf dieser Seite genannten Gesetze und amtlichen Quellen. Sie ersetzt weder die Prüfung Ihres Falls noch eine Rechtsberatung in Deutschland. Maßgebend sind allein die Bescheide Ihrer Krankenkasse und Ihres Rentenversicherungsträgers.