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Sozialbeiträge 2026 und endgültige Festsetzung berechnen
In Kürze: Geben Sie Ihre beitragspflichtigen Einnahmen 2026 ein: Sie erhalten Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag und gegebenenfalls Ihren Rentenversicherungsbeitrag. Mit dem Einkommen aus Ihrem letzten Steuerbescheid sehen Sie, wie viel Sie bei der endgültigen Festsetzung zurückbekommen oder nachzahlen.
1. Ihre Beiträge 2026
2. Vorläufig oder endgültig
Angewandte Regeln
- Rechengrößen 2026: Mindestbemessung 1.318,33 €, Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € pro Monat (Kranken- und Pflegeversicherung), 8.450 € (Rentenversicherung).
- Krankenversicherung 14,0 % oder 14,6 % plus Zusatzbeitrag; Pflege 3,6 %, Zuschlag 0,6 Punkte für Kinderlose ab 23, Abschlag 0,25 Punkte je Kind ab dem zweiten.
- Rentenversicherung 18,6 %; einkommensgerecht vereinfacht ohne Anpassung an die Lohnentwicklung (§ 165 SGB VI).
- Nicht berücksichtigt: private Krankenversicherung, Künstlersozialkasse, Beiträge für Familienangehörige.
Häufige Fragen
Ist dieser Rechner verbindlich?
Nein: Er wendet die gesetzlichen Werte 2026 an, maßgebend sind aber allein die Bescheide Ihrer Krankenkasse und Ihres Rentenversicherungsträgers.
Passt Ihr Beitragsbescheid nicht zu Ihrem Einkommen?
Senden Sie uns Ihren letzten Beitragsbescheid der Krankenkasse oder der Rentenversicherung und Ihren Einkommensteuerbescheid: Wir prüfen Bemessungsgrundlage, Beitragssätze und Nachforderung.
Kostenlose Prüfung anfragenAllgemeine Information, Stand 28. Oktober 2026, gestützt auf die auf dieser Seite genannten Gesetze und amtlichen Quellen. Sie ersetzt weder die Prüfung Ihres Falls noch eine Rechtsberatung in Deutschland. Maßgebend sind allein die Bescheide Ihrer Krankenkasse und Ihres Rentenversicherungsträgers.