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Gesetze und amtliche Quellen

Von Hakim Razouane, Präsident des Syndicat Taless · Aktualisiert am 28. Oktober 2026

In Kürze: die Gesetze und amtlichen Quellen unserer Seiten, geprüft am 28. Oktober 2026. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 (2,9 %) wurde vom Bundesministerium für Gesundheit am 10. November 2025 im Bundesanzeiger bekanntgegeben; Ihre Kasse erhebt ihren eigenen Satz.
StelleDokumentLink
Bund (gesetze-im-internet.de)§ 240 SGB V: Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder, vorläufige und endgültige Festsetzunggesetze-im-internet.de
Bund§§ 241, 242, 243 SGB V: allgemeiner, ermäßigter Beitragssatz, Zusatzbeitraggesetze-im-internet.de
Bund§ 55 SGB XI: Pflegeversicherung, Zuschlag für Kinderlose, Abschläge für Kindergesetze-im-internet.de
Bund§§ 2 und 165 SGB VI: rentenversicherungspflichtige Selbstständige, beitragspflichtige Einnahmengesetze-im-internet.de
Bund§§ 24, 25, 76 SGB IV: Säumniszuschläge, Verjährung, Stundung und Erlassgesetze-im-internet.de
Bund§§ 84, 87 SGG: Widerspruch und Klagegesetze-im-internet.de
Deutsche RentenversicherungRechengrößen 2026: Bezugsgröße 3.955 €, Beitragsbemessungsgrenzendeutsche-rentenversicherung.de
Deutsche RentenversicherungÄnderungen 2026: Beitragssatz 18,6 %, freiwillige Mindest- und Höchstbeiträgedeutsche-rentenversicherung.de
BundesgesundheitsministeriumFinanzierung der Pflegeversicherung: 3,6 %, Sätze nach Kinderzahlbundesgesundheitsministerium.de

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Allgemeine Information, Stand 28. Oktober 2026, gestützt auf die auf dieser Seite genannten Gesetze und amtlichen Quellen. Sie ersetzt weder die Prüfung Ihres Falls noch eine Rechtsberatung in Deutschland. Maßgebend sind allein die Bescheide Ihrer Krankenkasse und Ihres Rentenversicherungsträgers.