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Syndicat Taless

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Sozialbeiträge: was Selbstständige in Deutschland zahlen

Von Hakim Razouane, Präsident des Syndicat Taless · Aktualisiert am 28. Oktober 2026

In Kürze: Hauptberuflich Selbstständige sind in der gesetzlichen Krankenversicherung meist freiwillig versichert und zahlen den Beitrag allein: 14,0 % ohne Krankengeld (14,6 % mit Krankengeld) plus den Zusatzbeitrag ihrer Kasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %), dazu 3,6 % Pflegeversicherung (4,2 % für Kinderlose ab 23). Bemessen wird mindestens 1.318,33 € und höchstens 5.812,50 € im Monat. Bei 30.000 € Jahreseinkommen sind das 527,50 € pro Monat. Rentenversicherungspflichtig sind nur bestimmte Gruppen (Handwerker, Lehrer, Pflegepersonen, Hebammen, arbeitnehmerähnliche Selbstständige …).
Berechnen Sie Ihre Beiträge 2026 und Ihre Nachzahlung

Geben Sie das Einkommen aus Ihrem letzten Steuerbescheid und Ihr tatsächliches Einkommen ein: Sie sehen sofort, ob Sie zu viel zahlen.

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Die Werte 2026

Wert2026
Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung (mit Krankengeld)14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeld)14,0 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (Kasse kann abweichen)2,9 %
Pflegeversicherung / kinderlos ab 233,6 % / 4,2 %
Mindestbemessungsgrundlage Kranken- und Pflegeversicherung1.318,33 € pro Monat
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 € pro Monat
Bezugsgröße3.955 € pro Monat
Beitragssatz Rentenversicherung18,6 %
Regelbeitrag Rentenversicherung (Pflichtversicherte)735,63 € pro Monat

Verstehen

Kranken- und PflegeversicherungSätze, Mindest- und Höchstbeitrag, TabelleVorläufig und endgültig§ 240 Abs. 4a SGB V erklärtBeiträge berechnenIhr Beitrag und Ihre NachzahlungGesetze und QuellenSGB IV, V, VI, XI, SGG, DRV, BMG

Ihre Situation

RentenversicherungWer pflichtversichert ist, Regelbeitrag, GründerSäumniszuschläge und Verjährung1 % pro Monat, 4 Jahre

Sich wehren

Widerspruch, Klage, Stundung, ErlassEin Monat Frist, § 76 SGB IV

Warum Ihre Beiträge nicht zu Ihrem Einkommen passen

Als freiwillig versicherte Selbstständige zahlen Sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die vorläufig auf Grundlage Ihres letzten Einkommensteuerbescheids festgesetzt werden, also auf einem Einkommen, das oft zwei oder drei Jahre alt ist. Endgültig festgesetzt wird erst, wenn der Steuerbescheid für das betreffende Jahr vorliegt. Sinkt Ihr Einkommen, zahlen Sie lange zu viel; steigt es, kommt die Nachforderung auf einmal. Ausführlich: vorläufige und endgültige Beiträge.

Passt Ihr Beitragsbescheid nicht zu Ihrem Einkommen?

Senden Sie uns Ihren letzten Beitragsbescheid der Krankenkasse oder der Rentenversicherung und Ihren Einkommensteuerbescheid: Wir prüfen Bemessungsgrundlage, Beitragssätze und Nachforderung.

Kostenlose Prüfung anfragen

Allgemeine Information, Stand 28. Oktober 2026, gestützt auf die auf dieser Seite genannten Gesetze und amtlichen Quellen. Sie ersetzt weder die Prüfung Ihres Falls noch eine Rechtsberatung in Deutschland. Maßgebend sind allein die Bescheide Ihrer Krankenkasse und Ihres Rentenversicherungsträgers.