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AHV-Rentner und Nebenerwerb: was Sie noch zahlen

Von Hakim Razouane, Präsident des Syndicat Taless · Aktualisiert am 28. Oktober 2026

In Kürze: Arbeiten Sie nach dem Referenzalter (65) weiter, bleiben Sie beitragspflichtig, profitieren aber von einem Freibetrag von 16 800 CHF pro Jahr. Ist Ihre selbstständige Tätigkeit ein Nebenerwerb von höchstens 2 500 CHF pro Jahr, werden Beiträge nur auf Ihr Verlangen erhoben.

Nach dem Referenzalter

Referenzalter der Frauen mit Jahrgang vor 1964

JahrgangReferenzalter
196064 Jahre
196164 Jahre und 3 Monate
196264 Jahre und 6 Monate
196364 Jahre und 9 Monate
196465 Jahre

Nebenerwerb und Beginn der Beitragspflicht

Quelle: Merkblatt 2.02, Ziffern 3, 4, 6, 17 und 18.

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Allgemeine Information, Stand 28. Oktober 2026, gestützt auf die auf dieser Seite genannten offiziellen Quellen. Sie ersetzt weder die Prüfung Ihres Falls noch die Beratung durch eine zugelassene Fachperson in der Schweiz. Massgebend sind allein die Verfügungen Ihrer Ausgleichskasse.