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AHV/IV/EO-Beiträge 2026 und Abrechnung berechnen
1. Ihre Beiträge 2026
2. Ihre Abrechnung
Angewandte Regeln
- Merkblatt AHV/IV 2.02, Stand 1. Januar 2026: 10 % ab 60 500 CHF, sinkende Skala von 5,371 % bis 9,321 % ab 10 100 CHF, Mindestbeitrag 530 CHF.
- Einkommen auf 100 Franken abgerundet (Art. 8 AHVG); Eigenkapitalzins 1,5 % (zuletzt publizierter Satz, 2024).
- Rentner: Freibetrag 16 800 CHF; Nebenerwerb: nichts bis 2 500 CHF.
- Nicht enthalten: kantonaler Familienzulagenbeitrag (siehe den offiziellen Rechner, der ihn berücksichtigt und um einige Franken abweichen kann).
Häufige Fragen
Ist dieser Rechner offiziell?
Nein: Er wendet die offizielle Skala 2026 des Merkblatts AHV/IV 2.02 an, massgebend ist aber allein der Betrag Ihrer Ausgleichskasse. Der offizielle Rechner der Informationsstelle AHV/IV berücksichtigt zusätzlich den kantonalen Familienzulagenbeitrag.
Passen Ihre AHV-Akontobeiträge nicht zu Ihrem Einkommen?
Senden Sie uns die letzte Beitragsverfügung Ihrer Ausgleichskasse und Ihre Steuerveranlagung: Wir prüfen das massgebende Einkommen, den Beitragssatz und die Abrechnung.
Kostenlose Prüfung anfragenAllgemeine Information, Stand 28. Oktober 2026, gestützt auf die auf dieser Seite genannten offiziellen Quellen. Sie ersetzt weder die Prüfung Ihres Falls noch die Beratung durch eine zugelassene Fachperson in der Schweiz. Massgebend sind allein die Verfügungen Ihrer Ausgleichskasse.