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Ausgleichskassen: wem Sie zahlen und wie viel zusätzlich
Der Status als Selbstständigerwerbende
Die Kasse entscheidet im Einzelfall und für jede Tätigkeit, ob Sie im Sinne der AHV selbstständig sind: Sie handeln in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, tragen das wirtschaftliche Risiko, organisieren Ihre Arbeit frei und arbeiten grundsätzlich für mehrere Auftraggeber. Man kann in einer Tätigkeit selbstständig und in einer anderen angestellt sein.
Was die Kasse zusätzlich zu den 10 % erhebt
- Verwaltungskosten: höchstens 5 % der AHV/IV/EO-Beiträge; manche Kassen verlangen weniger. Fragen Sie nach dem Satz und prüfen Sie ihn auf der Verfügung.
- Familienzulagen: Beitrag in Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens, festgelegt von Kanton und Kasse.
Beispiele kantonaler Sätze 2026 (offizieller AHV/IV-Rechner)
| Kanton | Familienzulagen | Weitere kantonale Beiträge |
|---|---|---|
| Zürich | 1,025 % | – |
| Genf | 2,22 % | + 0,029 % (kantonale Mutterschaftsversicherung) |
| Waadt | 2,95 % | + 0,09 % (Familien-EL) |
| Tessin | 0,85 % | + 0,15 % (AFI/IA) |
Diese Sätze sind die der kantonalen Kasse im offiziellen Rechner der Informationsstelle AHV/IV; Ihre Kasse kann einen anderen Satz anwenden.
Quellen: Merkblatt 2.02 · Verzeichnis der Ausgleichskassen.
Passen Ihre AHV-Akontobeiträge nicht zu Ihrem Einkommen?
Senden Sie uns die letzte Beitragsverfügung Ihrer Ausgleichskasse und Ihre Steuerveranlagung: Wir prüfen das massgebende Einkommen, den Beitragssatz und die Abrechnung.
Kostenlose Prüfung anfragenAllgemeine Information, Stand 28. Oktober 2026, gestützt auf die auf dieser Seite genannten offiziellen Quellen. Sie ersetzt weder die Prüfung Ihres Falls noch die Beratung durch eine zugelassene Fachperson in der Schweiz. Massgebend sind allein die Verfügungen Ihrer Ausgleichskasse.