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Raten, Stundung und Verzugszinsen
Nachzahlung in Teilbeträgen
- Standard: vier gleiche Teilbeträge, jeweils am Letzten des zweiten Monats jedes Quartals im Jahr nach der Feststellung (§ 35 Abs. 3 GSVG).
- Gründer: für das Jahr des Beginns der Pflichtversicherung und die zwei folgenden Jahre zwölf Teilbeträge über drei Jahre, Antrag bis 31. März des Folgejahres.
- Stundung oder Raten: auf Antrag, wenn Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse es rechtfertigen; Stundung bis ein Jahr nach Fälligkeit, Raten innerhalb eines Jahres.
Verzugszinsen
- Werden Beiträge nicht innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit gezahlt, fallen Verzugszinsen an; eine Verspätung von höchstens drei weiteren Tagen bleibt folgenlos (§ 35 Abs. 5 GSVG).
- Zinssatz: Basiszinssatz vom 31. Oktober des Vorjahres plus vier Prozentpunkte.
- Die SVS kann Verzugszinsen herabsetzen oder nachsehen, wenn ihre volle Einhebung Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gefährden würde. Stellen Sie den Antrag schriftlich.
Quelle: § 35 GSVG.
Häufige Fragen
Kann ich die SVS-Nachzahlung in Raten zahlen?
Ja. Standardmäßig in vier Teilbeträgen im Folgejahr; Gründer können zwölf Teilbeträge über drei Jahre beantragen; zusätzlich sind Stundung oder Raten auf Antrag möglich (§ 35 Abs. 3 GSVG).
Wie hoch sind die Verzugszinsen der SVS?
Basiszinssatz vom 31. Oktober des Vorjahres plus vier Prozentpunkte, wenn die Beiträge nicht binnen 15 Tagen nach Fälligkeit gezahlt werden (§ 35 Abs. 5 GSVG).
Passt Ihre SVS-Vorschreibung nicht zu Ihrem Einkommen?
Senden Sie uns Ihre letzte Beitragsvorschreibung der SVS und Ihren Einkommensteuerbescheid: Wir prüfen Beitragsgrundlage, Beitragssätze und Nachbemessung.
Kostenlose Prüfung anfragenAllgemeine Information, Stand 28. Oktober 2026, gestützt auf die auf dieser Seite genannten Gesetze und amtlichen Quellen. Sie ersetzt weder die Prüfung Ihres Falls noch eine Rechtsberatung in Österreich. Maßgebend sind allein die Vorschreibungen und Bescheide der SVS.