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Neue Selbständige und Gründer
Neue Selbständige
- Pflichtversicherung, sobald die Einkünfte 6.613,20 € im Jahr (551,10 € × 12) übersteigen.
- Melden Sie sich selbst bei der SVS, sobald absehbar ist, dass Ihre Einkünfte die Grenze übersteigen: Die Beiträge werden sonst rückwirkend vorgeschrieben.
- Gleiche Beitragssätze und Grenzen wie für Gewerbetreibende.
Die ersten Jahre
- Krankenversicherung in den ersten beiden Kalenderjahren: fix auf 551,10 € im Monat, also 37,47 €, ohne Nachbemessung (Neuzugangsgrundlage, § 25a Abs. 4 GSVG).
- Pensionsversicherung: vorläufig auf der Mindestbeitragsgrundlage, solange es kein drittvorangegangenes Versicherungsjahr gibt (§ 25a Abs. 1 Z 1 GSVG); danach wird nachbemessen. Monatlich mindestens 101,95 €.
- Planen Sie die Nachzahlung ein: Wer gut verdient, erhält im dritten oder vierten Jahr die Nachbemessung der ersten Jahre.
- Für die Nachzahlung der ersten drei Jahre können Sie eine Abstattung in zwölf Teilbeträgen über drei Jahre beantragen (§ 35 Abs. 3 GSVG), siehe Raten und Stundung.
Quellen: § 25a GSVG · § 35 GSVG · Dachverband: Werte 2026.
Häufige Fragen
Ab welchem Einkommen sind Neue Selbständige bei der SVS versichert?
Wenn die jährlichen Einkünfte die Versicherungsgrenze von 6.613,20 € (2026) übersteigen.
Was zahlen Gründer in den ersten beiden Jahren zur Krankenversicherung?
6,8 % der fixen Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 €, also 37,47 € im Monat, ohne Nachbemessung (§ 25a Abs. 4 GSVG).
Passt Ihre SVS-Vorschreibung nicht zu Ihrem Einkommen?
Senden Sie uns Ihre letzte Beitragsvorschreibung der SVS und Ihren Einkommensteuerbescheid: Wir prüfen Beitragsgrundlage, Beitragssätze und Nachbemessung.
Kostenlose Prüfung anfragenAllgemeine Information, Stand 28. Oktober 2026, gestützt auf die auf dieser Seite genannten Gesetze und amtlichen Quellen. Sie ersetzt weder die Prüfung Ihres Falls noch eine Rechtsberatung in Österreich. Maßgebend sind allein die Vorschreibungen und Bescheide der SVS.