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Neue Selbständige und Gründer

Von Hakim Razouane, Präsident des Syndicat Taless · Aktualisiert am 28. Oktober 2026

In Kürze: Neue Selbständige (ohne Gewerbeberechtigung, zum Beispiel Vortragende, Berater, Künstler) sind erst pflichtversichert, wenn ihre Einkünfte die Versicherungsgrenze von 6.613,20 € im Jahr übersteigen. Gründer zahlen in den ersten beiden Kalenderjahren die Krankenversicherung auf der fixen Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 €, ohne Nachbemessung, wenn sie in den letzten 120 Monaten nicht nach dem GSVG versichert waren.

Neue Selbständige

Die ersten Jahre

Quellen: § 25a GSVG · § 35 GSVG · Dachverband: Werte 2026.

Häufige Fragen

Ab welchem Einkommen sind Neue Selbständige bei der SVS versichert?

Wenn die jährlichen Einkünfte die Versicherungsgrenze von 6.613,20 € (2026) übersteigen.

Was zahlen Gründer in den ersten beiden Jahren zur Krankenversicherung?

6,8 % der fixen Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 €, also 37,47 € im Monat, ohne Nachbemessung (§ 25a Abs. 4 GSVG).

Passt Ihre SVS-Vorschreibung nicht zu Ihrem Einkommen?

Senden Sie uns Ihre letzte Beitragsvorschreibung der SVS und Ihren Einkommensteuerbescheid: Wir prüfen Beitragsgrundlage, Beitragssätze und Nachbemessung.

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Allgemeine Information, Stand 28. Oktober 2026, gestützt auf die auf dieser Seite genannten Gesetze und amtlichen Quellen. Sie ersetzt weder die Prüfung Ihres Falls noch eine Rechtsberatung in Österreich. Maßgebend sind allein die Vorschreibungen und Bescheide der SVS.